Satzung

Auszüge aus der Satzung des eingetragenen Vereins Frauenhand-Werkstatt:

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein möchte [...] ein handwerkliches Bildungsangebot für Mädchen und Frauen bereitstellen. Durch entsprechende Anbote für Mädchen und Frauen sollen Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich handwerklicher Tätigkeit vermittelt werden.

§ 4 Vereinszugehörigkeit

1. Mitfrau des Vereins kann jedes Mädchen und jede Frau werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. [...]

Die Organe des Vereins sind die Vereinsversammlung und der Vorstand, der aus drei bis fünf Frauen besteht und einmal jährlich gewählt wird.

 

Stand: 06/2007