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Satzung
Auszüge aus der Satzung
des eingetragenen Vereins Frauenhand-Werkstatt:
§
2 Zweck des Vereins
1.
Der Verein möchte [...] ein handwerkliches Bildungsangebot
für Mädchen und Frauen bereitstellen. Durch entsprechende
Anbote für Mädchen und Frauen sollen Fähigkeiten
und Kenntnisse im Bereich handwerklicher Tätigkeit vermittelt
werden.
§ 4 Vereinszugehörigkeit
1. Mitfrau des Vereins kann
jedes Mädchen und jede Frau werden, die die Ziele des
Vereins unterstützt. [...]
Die Organe des Vereins sind
die Vereinsversammlung und der Vorstand, der aus drei bis
fünf Frauen besteht und einmal jährlich gewählt wird.
Stand: 06/2007
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